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Stand: 12. September 2026 | Version 5
Diese ergänzenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Community of Dreams e.U.. Im Falle eines Widerspruchs gehen diese spezifischen Bedingungen vor.
Wer über die Plattform ein Event anlegt oder anbietet, handelt als eigenverantwortlicher Veranstalter. Community of Dreams e.U. stellt die technische Infrastruktur sowie die Zahlungsabwicklung bereit und ist nicht selbst Veranstalter der eingestellten Events.
Der Veranstalter verpflichtet sich:
Der Veranstalter ist für die Richtigkeit und Aktualität seiner Event-Inhalte, Bilder und Angaben verantwortlich. Irreführende, rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte sind untersagt. Der Betreiber behält sich vor, Events oder Inhalte bei Rechtsverstößen und bei Gefahr im Verzug ohne Vorankündigung zu entfernen. Im Übrigen gilt das im Abschnitt „Ausrichtung der Plattform" beschriebene abgestufte Verfahren.
Ausrichtung der Plattform. Für alle Inhalte, die du hier einstellst – Veranstaltungen, Angebote, Profiltexte, Bilder und Beschreibungen –, gilt der Abschnitt „Ausrichtung der Plattform" der Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Er beschreibt, welche politischen und gesellschaftlich umstrittenen Inhalte hier nicht stattfinden, und wie wir vorgehen, wenn wir einen Inhalt beanstanden. Dieser Abschnitt gilt einschließlich des dort beschriebenen Verfahrens ausdrücklich auch für dich; der Vorrang dieser besonderen Bedingungen ändert daran nichts.
Bevor wir eine bereits veröffentlichte Veranstaltung oder ein bereits buchbares Angebot beschränken oder entfernen, sprechen wir dich an und geben dir Gelegenheit, den Inhalt anzupassen. Das gilt nicht, wenn eine Rechtspflicht uns zu sofortigem Handeln zwingt oder Gefahr im Verzug ist. Bist du Unternehmer, nennen wir dir die Gründe spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens auf einem dauerhaften Datenträger, und du kannst uns dazu antworten; das gilt in Deutschland, Österreich und Liechtenstein, in der Schweiz gibt es dazu keine entsprechende Regelung.
Bereits geschlossene Buchungsverträge mit Teilnehmenden bleiben unberührt; ihre Abwicklung richtet sich nach den Event- und Ticket-Bedingungen.
Die Durchführung der Veranstaltung liegt in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters. Bei Absage oder Verlegung informiert der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich. Die Rückabwicklung läuft dann über die Plattform, und die Teilnehmer bekommen den vollen Betrag zurück – eine Stornogebühr wird dabei nie einbehalten.
Die Stornobedingungen geben wir vor. Was ein Gast zurückbekommt, wenn er absagt, ist für alle Veranstaltungen auf dieser Plattform gleich. Eigene Bedingungen kannst du dafür nicht hinterlegen. Die geltende Fassung zeigen wir jedem Gast vor der Buchung an, und du findest sie beim Anlegen einer Veranstaltung im Schritt „Rechtliches“.
Was das für dich bedeutet. Mit dem Anlegen einer Veranstaltung machst du diese Bedingungen zum Inhalt deines Vertrags mit dem Gast und beauftragst uns, sie in deinem Namen zu verwenden. Soweit sie eine Erstattung vorsehen, verzichtest du für diesen Fall auf den Teil deiner Vergütung, den dir das Gesetz sonst belassen würde (betroffen sind je nach Art deiner Veranstaltung § 648 oder § 615 BGB in Deutschland, § 1168 oder § 1155 ABGB in Österreich und Liechtenstein sowie Art. 377 oder Art. 404 OR in der Schweiz). Das ist eine bewusste Entscheidung für ein einheitliches Versprechen an alle Gäste – und sie kostet dich Geld, wenn jemand kurzfristig absagt. Rechne damit bei deiner Kalkulation.
Die Gebühr des Zahlungsdienstes trägst du. Wird ein Betrag zurückgezahlt, erstattet der Zahlungsdienst seine Gebühr für die ursprüngliche Zahlung nicht. Dem Gast wird sie nie abgezogen; sie bleibt bei dir.
Wenn wir diese Bedingungen ändern. Wir teilen dir das vorher in Textform mit und setzen die Änderung frühestens 15 Tage nach der Mitteilung in Kraft. Für Buchungen, die vorher zustande gekommen sind, gilt weiterhin die Fassung vom Buchungszeitpunkt – wir halten sie zu jeder Buchung fest. Bis zum Wirksamwerden kannst du kündigen; legst du danach weiter Veranstaltungen an, gilt die neue Fassung als angenommen.
Wenn du eine eigene Regelung brauchst. Hast du Veranstaltungen mit hohen Vorlaufkosten, bei denen eine kostenfreie Absage bis zum Beginn nicht tragbar ist, sprich uns vor der Veröffentlichung an. Ohne Absprache gilt die einheitliche Fassung.
Weitergabe des Platzes. Standardmäßig darf ein Gast, der nicht teilnehmen kann, seinen Platz an eine andere Person weitergeben. Ob eine Weitergabe möglich ist, wird vor der Buchung angezeigt. Ausschließen kannst du sie nur, solange für die Veranstaltung noch keine Buchung besteht – ab der ersten Buchung ist ein Ausschluss technisch gesperrt, weil die bisherigen Käufer die Weitergabe vor ihrem Kauf angezeigt bekommen haben. Eine Lockerung, die Weitergabe nachträglich zu erlauben, bleibt jederzeit möglich.
Diese Angabe legst du beim Anlegen der Veranstaltung im Schritt „Tickets“ fest.
Wie das Geld fließt. Hast du ein eigenes Zahlungskonto verbunden und deine Rechnungsdaten vollständig hinterlegt, ziehen wir die Zahlungen der Teilnehmer direkt auf dieses Konto ein. Du bist dann selbst Vertragspartner deiner Gäste und stellst die Rechnung in deinem Namen; unsere Gebühr behalten wir aus der Zahlung ein.
Solange das nicht der Fall ist, verkaufen wir im eigenen Namen für deine Rechnung (Leistungskommission): Community of Dreams e.U. schließt den Vertrag mit dem Gast, zieht das Entgelt ein und stellt den Beleg auf den eigenen Namen und mit der eigenen Umsatzsteuer aus. Über deinen Anteil rechnen wir per Gutschrift ab; die dafür nötigen Angaben hinterlegst du unter „Auszahlungen“.
Was „Gutschrift“ bedeutet. Den Beleg über deinen Anteil stellen wir aus, nicht du – du schreibst uns dafür keine eigene Rechnung. Das Umsatzsteuerrecht verlangt für dieses Verfahren eine Vereinbarung im Voraus (§ 11 Abs. 7 und 8 UStG in Österreich, § 14 Abs. 2 UStG in Deutschland); du triffst sie mit dem entsprechenden Haken unter „Auszahlungen“. Solange er nicht gesetzt ist, bleiben deine Erlöse vorgemerkt und werden nachgezahlt, sobald er gesetzt ist – verloren geht nichts. Einer einzelnen Gutschrift kannst du in Textform widersprechen; sie verliert damit ihre Wirkung als Rechnung, dein Anspruch auf den Betrag bleibt unberührt. Widersprichst du dem Verfahren im Ganzen, setzt die Auszahlung deine ordnungsgemäße Rechnung voraus.
Welcher der beiden Wege für eine Veranstaltung gilt, siehst du beim Anlegen unter „Online Zahlung mit Stripe“. Er kann sich ändern, wenn du dein Zahlungskonto trennst oder Rechnungsdaten entfernst – maßgeblich ist der Stand bei der jeweiligen Buchung.
Für die Nutzung der Plattform können Gebühren anfallen; deren jeweils gültige Höhe ist auf der Plattform einsehbar bzw. wird individuell vereinbart und kann mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen angepasst werden.
Die Auszahlung an dich erfolgt nach Abzug der Gebühren und nach vollständiger Verifizierung deines Kontos.
Was ein Online-Event an Guthaben kostet. Führst du ein Online-Event durch, belasten wir dein Credit-Guthaben für die dabei entstehende Technik. Es gibt zwei Posten, und sie verhalten sich sehr verschieden.
Der Videoraum. 1 Credits je angefangener Minute, solange der Raum läuft. Zeichnest du auf, kommen 1 Credits je angefangenem Block von 2 Minuten hinzu. Diese Kosten hängen an der Dauer, nicht an der Zahl der Anwesenden.
Der Livestream. 1 Credits je Zuschauer und je angefangener Stunde, in der dieser Zuschauer zusieht. Anders als beim Videoraum wachsen die Kosten hier mit der Zahl der Zuschauer, und das hat einen technischen Grund, den du kennen solltest: Jeder Zuschauer holt sich den Stream einzeln. Es gibt keinen Weg, eine Sendung einmal zu übertragen und vielen gleichzeitig zu zeigen.
Welche Zuschauer zählen. Gezählt wird jeder, der deinen Stream über die Plattform ansieht – unabhängig davon, auf welchem Weg er dorthin gelangt und ob er für die Veranstaltung gebucht hat. Das schließt ausdrücklich ein: die Livestream-Seite deiner Community, den eingebetteten Player auf Seiten der Plattform und die Leinwand in der begehbaren 3D-Welt („Community Creation"), auf der laufende Streams öffentlich gezeigt werden. Kommen weitere Anzeigeflächen hinzu, zählen ihre Zuschauer ebenso; wir teilen dir das nach dem Abschnitt über Änderungen vorher mit.
Was du dabei nicht steuern kannst. Du bestimmst nicht, über welchen dieser Wege Zuschauer zu deinem Stream kommen, und du kannst einzelne Wege nicht abwählen. Willst du das vermeiden, schaltest du das Live-Streaming für die Veranstaltung nicht ein; der Videoraum funktioniert unabhängig davon.
Dein Ausgabenlimit gilt auch hier. Das selbst gesetzte monatliche Ausgabenlimit aus den Credit-Einstellungen gilt auch für diese Posten: Ist es erreicht, buchen wir bis zum Monatswechsel nichts weiter ab.
Wann abgebucht wird. Laufend während der Veranstaltung, je angefangener Einheit. Zählt ein Zuschauer innerhalb derselben Stunde mehrfach – etwa weil seine Verbindung abbricht oder er sich in der 3D-Welt von der Leinwand entfernt und wieder zurückkommt –, belasten wir dich dafür nur einmal.
Reicht dein Guthaben nicht, unterbrechen wir den laufenden Stream nicht. Wir melden es dir, und der Stream läuft weiter. Offene Beträge holen wir nach, solange die Veranstaltung läuft; danach entfallen sie. Ist bei dir das automatische Aufladen aktiv, kann eine Belastung eine Aufladung deines hinterlegten Zahlungsmittels auslösen.
Ändern wir einen dieser Tarife, teilen wir dir das vorher in Textform mit und setzen die Änderung frühestens 15 Tage nach der Mitteilung in Kraft.
Dein Widerrufsrecht, wenn du als Privatperson handelst. Bist du für diese Zusatzleistungen Verbraucher, kannst du den Vertrag über Videoraum, Aufzeichnung und Livestream innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem du die jeweilige Leistung für eine Veranstaltung einschaltest. Für den Widerruf genügt eine eindeutige Erklärung an Community of Dreams e.U., Rebhügel 15, 6911 Lochau, Österreich, info@communityofdreams.net – formfrei, etwa per E-Mail, Brief oder im Support-Chat; zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung.
Wann dieses Widerrufsrecht erlischt. Es erlischt, sobald wir die Leistung vollständig erbracht haben – also mit dem Ende deiner Veranstaltung –, wenn du beim Einschalten zweierlei erklärt hast: dass wir ausdrücklich schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollen, und dass du weisst, dass du mit der vollständigen Erbringung dein Widerrufsrecht verlierst. Beides holen wir beim Einschalten im Formular ein; ohne diese Erklärung bleibt dein Widerrufsrecht bestehen. Widerrufst du, bevor die Veranstaltung gelaufen ist, schreiben wir dir die abgebuchten Beträge als Credits gut – abzüglich eines Wertersatzes für den bis dahin bereits erbrachten Teil, also für die gelaufenen Minuten des Videoraums und die bis dahin gezählten Zuschauerstunden. Für Veranstalter mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz: Das schweizerische Recht kennt für diesen Vertrag kein allgemeines Widerrufsrecht (Art. 40a ff. OR erfassen nur Haustür- und Telefongeschäfte); wir räumen dir dieses Widerrufsrecht hier dennoch vertraglich in gleichem Umfang und mit demselben Erlöschen ein.
Die automatische Verschriftlichung ist davon ausgenommen: Für sie gilt der eigene Abschnitt weiter unten, und dort schreiben wir dir bei einem Widerruf den vollen Betrag gut, ohne Wertersatz.
Was die Leistung ist. Erlaubst du bei einem Online-Event die Aufzeichnung, kannst du zusätzlich wählen, dass sie nach dem Ende automatisch in ein Textprotokoll umgewandelt wird. Das Protokoll gibt die Redebeiträge aller Sprechenden wieder, nicht nur deine, und enthält eine maschinell erstellte Zusammenfassung. Du bekommst es als PDF; die Teilnehmenden bekommen es nicht.
Was sie kostet. 3 Credits je angefangener Minute Aufzeichnungsdauer, mindestens eine Minute. Der Betrag wird deinem Guthaben einmalig belastet, sobald die Dauer feststeht. Reicht dein Guthaben nicht, entsteht kein Protokoll, es wird nichts belastet, und wir sagen dir Bescheid. Ist bei dir das automatische Aufladen aktiv, kann die Belastung eine Aufladung deines hinterlegten Zahlungsmittels auslösen. Ändern wir den Tarif, teilen wir dir das vorher in Textform mit und setzen die Änderung frühestens 15 Tage nach der Mitteilung in Kraft.
Dein Widerrufsrecht, wenn du als Privatperson handelst. Bist du für diese Zusatzleistung Verbraucher (siehe Formular beim Einschalten der Verschriftlichung), kannst du diesen Vertrag über die Verschriftlichung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem du die Verschriftlichung für die jeweilige Veranstaltung einschaltest. Für den Widerruf genügt eine eindeutige Erklärung an Community of Dreams e.U., Rebhügel 15, 6911 Lochau, Österreich, info@communityofdreams.net - formfrei, etwa per E-Mail, Brief oder im Support-Chat; zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung. Widerrufst du, schreiben wir dir einen bereits abgebuchten Betrag in voller Höhe als Credits gut; diese Credits sind wie jede Credits-Gutschrift 18 Monate ab der Gutschrift gültig. Hast du ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Frist beginnen, ändert das nichts an der vollen Gutschrift - einen Wertersatz verlangen wir nicht. Für Veranstalter mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz: Das schweizerische Recht kennt für diesen Vertrag kein allgemeines Widerrufsrecht (Art. 40a ff. OR erfassen nur Haustür- und Telefongeschäfte); wir räumen dir dieses Widerrufsrecht hier dennoch vertraglich in gleichem Umfang ein.
Wie du das Protokoll verwenden darfst. Nur für den Zweck, zu dem du die Veranstaltung durchgeführt hast – eigene Nachbereitung, Unterlagen, Rückfragen. Nicht gestattet sind insbesondere: die Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise und auch an einzelne Teilnehmende; die Veröffentlichung und das Zitieren gegenüber der Öffentlichkeit; die Verwendung für Werbung, zur Bewertung einzelner Personen oder gegen eine teilnehmende Person; die Zusammenführung mit anderen Datenbeständen und das Zuführen an ein KI-System zu Trainingszwecken; der Verkauf und jede sonstige entgeltliche Verwertung. Musst du das Protokoll gegenüber einer Behörde oder einem Gericht herausgeben, ist das zulässig; sag uns Bescheid, soweit dir das erlaubt ist.
Vertraulichkeit und Löschung. Behandle das Protokoll vertraulich und schütze die Datei vor dem Zugriff Dritter. Auf unseren Systemen löschen wir Protokoll, Zeitmarken und Zusammenfassung automatisch nach 90 Tagen. Eine heruntergeladene Kopie löschst du, sobald du sie für den genannten Zweck nicht mehr brauchst, spätestens nach derselben Frist. Verlangt eine teilnehmende Person die Löschung, löschst du deine Kopie unverzüglich. Eine Zuordnung einzelner Sprecher gibt es nicht – löschen lässt sich deshalb immer nur das gesamte Protokoll, nie ein einzelner Beitrag.
Was du deinen Teilnehmenden schuldest. Wähle die Verschriftlichung nur, wenn du sie vorher darüber informiert hast. Wir zeigen den Hinweis zusätzlich vor dem Betreten des Videoraums und lassen niemanden ohne Zustimmung aufzeichnen; deine eigene Information vor der Buchung ersetzt das nicht.
Welche Daten wohin gehen. Für die Verschriftlichung wird die Tonspur an einen Transkriptionsdienst in den USA übermittelt. Du bekommst das fertige Protokoll; wir behalten es für die oben genannte Frist und löschen es danach. Weitere Angaben stehen in der Datenschutzerklärung.
Grenzen der Leistung. Die Verschriftlichung erfolgt maschinell. Sie kann Wörter falsch wiedergeben, Passagen auslassen und Sprecher nicht unterscheiden; die Zusammenfassung ist maschinell erstellt und kann Aussagen verkürzen oder sinnverändernd wiedergeben. Das Protokoll ist kein Wortlautprotokoll im rechtlichen Sinn und als Nachweis über den Inhalt der Veranstaltung nicht geeignet.
Wenn wir die Funktion einschränken. Wir dürfen die Verschriftlichung für einzelne Veranstaltungen oder für dein Konto aussetzen oder entziehen, wenn ein konkreter Verdacht auf einen Verstoß gegen diesen Abschnitt besteht, wenn eine Behörde oder ein Gericht es verlangt oder wenn der Betrieb aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht fortgeführt werden kann. Wir nennen dir Grund und Tatsachen und du kannst widersprechen.
Verstößt du gegen diesen Abschnitt, stellst du Community of Dreams e.U. von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen; wir dürfen den Veranstalter-Status entziehen.
Für die Aufzeichnung und die Verschriftlichung deiner Veranstaltung bist du Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO gegenüber den Teilnehmenden; Community of Dreams e.U. verarbeitet die dabei entstehenden Daten in deinem Auftrag (Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO). Die folgenden Abschnitte regeln diese Auftragsverarbeitung.
Für einen anderen Teil bleibt Community of Dreams e.U. dagegen eigene Verantwortliche und handelt insoweit nicht auf deine Weisung: den Betrieb der Plattform und der Videoraum-Technik, die Sicherheit und die Abwehr von Missbrauch, die Abrechnung deines Guthabens sowie die Selbstbedienungsfunktionen, über die Teilnehmende ihre eigenen Rechte nach der Datenschutzerklärung von Community of Dreams e.U. geltend machen. Ein Zugriff der Plattform-Administration auf das Protokoll zu diesen eigenen Zwecken ist damit gerade KEINE Auftragsverarbeitung mehr, sondern eigene Verantwortlichkeit von Community of Dreams e.U. - diese Abgrenzung gilt unabhängig davon, wie du die Zusatzleistung nutzt.
Einwilligung der Teilnehmenden. Den Zustimmungs-Dialog beim Betreten des Videoraums stellt und holt Community of Dreams e.U. technisch in deinem Auftrag und in deinem Namen ein; die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO erfüllt Community of Dreams e.U. insoweit für dich mit. Verantwortlich für die Rechtmäßigkeit bleibst du - insbesondere dafür, dass du deine Teilnehmenden vor der Buchung eigenständig über die Aufzeichnung informierst (siehe „Was du deinen Teilnehmenden schuldest" oben).
Gegenstand ist die Verschriftlichung der Tonspur einer Aufzeichnung deiner Veranstaltung in ein Textprotokoll samt maschineller Zusammenfassung.
Dauer: Die Verarbeitung beginnt mit dem Ende der Veranstaltung und endet mit der Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (siehe „Vertraulichkeit und Löschung" oben).
Art und Zweck der Verarbeitung: automatisierte Spracherkennung der Tonspur, Erstellung eines Textprotokolls und einer maschinellen Zusammenfassung, Bereitstellung als PDF ausschließlich an dich als Veranstalter.
Art der Daten: die Sprachaufnahme selbst sowie der daraus abgeleitete Text. Eine Zuordnung einzelner Redebeiträge zu einer bestimmten Person (Sprechererkennung) findet nicht statt.
Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Sprechen Teilnehmende in der Aufzeichnung über Gesundheit, Religion, sexuelle Orientierung oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten, verarbeitet Community of Dreams e.U. auch diese Angaben - ohne sie inhaltlich zu erkennen oder herauszufiltern, da die Verschriftlichung rein maschinell erfolgt. Du bist dafür verantwortlich, dass hierfür eine Rechtsgrundlage besteht (in der Regel die ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, die Community of Dreams e.U. nach dem Abschnitt „Wer wofür verantwortlich ist" in deinem Auftrag mit einholt).
Kategorien betroffener Personen: alle Teilnehmenden der Veranstaltung, deren Redebeitrag während der Aufzeichnung hörbar war.
Community of Dreams e.U. verarbeitet die Tonspur ausschließlich auf deine Weisung; als Weisung gilt insbesondere deine Entscheidung, die Verschriftlichung für eine Veranstaltung einzuschalten, sowie dieser Vertrag selbst. Für die Übermittlung an den in „Eingesetzter Unterauftragsverarbeiter" genannten Dienst gilt diese Weisung als erteilt. Ist Community of Dreams e.U. nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, die über deine Weisung hinausgeht, unterrichtet sie dich vorab, sofern das jeweilige Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Alle Personen, die dabei Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Es gelten die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Community of Dreams e.U. für die Plattform insgesamt trifft (verschlüsselte Übertragung, Zugangsschutz, Trennung der Daten je Community, regelmäßige Sicherungen); Community of Dreams e.U. unterstützt dich auf Anfrage bei der Beurteilung, ob diese Maßnahmen für deine Verarbeitung angemessen sind, sowie bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 32, 35, 36 DSGVO), soweit deine Verarbeitung das erfordert.
Hält Community of Dreams e.U. eine deiner Weisungen für rechtswidrig, weist sie dich unverzüglich darauf hin; die Ausführung darf bis zur Bestätigung oder Änderung der Weisung ausgesetzt werden.
Community of Dreams e.U. unterstützt dich, soweit möglich, bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen und bei der Meldung von Datenschutzverletzungen, die diese Verarbeitung betreffen.
Rückgabe oder Löschung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist steht dir die Wahl zu: Löschung (der Standardfall) oder Rückgabe der noch vorhandenen Daten vor der Löschung, wenn du das rechtzeitig verlangst. Eine gesonderte Rückgabe des Protokolls selbst ist in aller Regel entbehrlich, da du es als PDF bereits erhalten hast.
Du erteilst Community of Dreams e.U. die allgemeine schriftliche Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO, für die Verschriftlichung folgenden Unterauftragsverarbeiter einzusetzen:
Die Verschriftlichung wird nur angeboten, solange für den eingesetzten Dienst eine Übermittlungsgrundlage nach Kapitel V DSGVO besteht – ein Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO) oder die Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) nebst den dazu erforderlichen ergänzenden Maßnahmen. Welche Grundlage gilt, teilt Community of Dreams e.U. dir auf Anfrage mit und stellt dir eine Kopie der Garantien zur Verfügung. Die einzelnen Tonspur-Ausschnitte tragen dabei nur eine fortlaufende Nummer als Dateinamen, keinen Bezug zu dir, deinem Konto oder dem Namen der Veranstaltung.
Beabsichtigt Community of Dreams e.U., diesen Unterauftragsverarbeiter auszutauschen, teilt sie dir das mindestens 15 Tage vorher in Textform mit; widersprichst du aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund, wird die Verschriftlichung bis zur Klärung ausgesetzt. Der Einsatz des Unterauftragsverarbeiters setzt voraus, dass er zuvor vertraglich auf Datenschutzpflichten verpflichtet worden ist, die den Pflichten aus diesem Vertrag entsprechen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 DSGVO); ist das nicht der Fall, wird die Verschriftlichung nicht angeboten. Community of Dreams e.U. haftet dir gegenüber für sein Verhalten wie für eigenes (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
Community of Dreams e.U. stellt dir auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO für diese Zusatzleistung erforderlich sind, und ermöglicht angemessene Überprüfungen.
Angesichts des begrenzten Umfangs dieser Auftragsverarbeitung (Verschriftlichung einzelner Veranstaltungen, keine dauerhafte Massenverarbeitung) genügt Community of Dreams e.U. dieser Pflicht regelmäßig durch eine Beschreibung der getroffenen Maßnahmen oder einen Verweis auf aktuelle Prüfberichte und Zertifikate der Plattform insgesamt. Eine Prüfung vor Ort kannst du bei konkretem Anlass mit angemessener Vorlaufzeit verlangen; die Kosten hierfür trägst du, es sei denn, die Prüfung deckt einen Verstoß von Community of Dreams e.U. auf.
Über die Plattform erhält der Veranstalter personenbezogene Daten der Teilnehmenden, insbesondere Namen, E-Mail-Adressen, gebuchte Plätze sowie Zahlungs- und Check-in-Status. Für alles, was er nach dem Erhalt damit in eigener Sache tut, ist er datenschutzrechtlich eigener Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
Er verpflichtet sich,
Wie wir auf einen Verstoß reagieren, steht im Abschnitt „Sperrung und Entzug" — mit Anhörung, Begründung und den dort genannten Ausnahmen für schwerwiegende Fälle. Der Veranstalter stellt Community of Dreams e.U. von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer zweckwidrigen Verwendung dieser Daten durch ihn oder die von ihm eingesetzten Personen beruhen.
Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Events oder den Veranstalter-Status bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen zu sperren, zu entfernen oder zu entziehen. Bereits bestehende Verpflichtungen gegenüber Teilnehmern bleiben davon unberührt.
Vor einer Sperrung oder einem Entzug wegen eines Verstoßes wird der Veranstalter angehört und, soweit der Verstoß behebbar ist, unter Fristsetzung zur Abhilfe aufgefordert. Bei schwerwiegenden Verstößen, bei Gefahr für andere Nutzende und dort, wo eine gesetzliche Pflicht sofortiges Handeln verlangt, kann die Sperrung ohne Vorlauf erfolgen; die Anhörung holen wir dann unverzüglich nach. Nach deiner Stellungnahme entscheiden wir erneut und teilen dir das Ergebnis mit.
Handelt der Veranstalter als Unternehmer, gilt zusätzlich: Die Entscheidung wird begründet, und zwar spätestens zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens; die vollständige Beendigung wird 30 Tage vorher angekündigt. Das gilt in Deutschland, Österreich und Liechtenstein; in der Schweiz gibt es keine entsprechende Regelung.
Handelst du als Unternehmer und bietest über die Plattform gegenüber Verbrauchern an, gilt für unser Verhältnis die europäische Verordnung über Online-Vermittlungsdienste (Verordnung (EU) 2019/1150, „P2B-Verordnung"). Daraus folgen die nachstehenden Rechte. Sie gelten in Deutschland, Österreich und Liechtenstein; in der Schweiz gibt es keine entsprechende Regelung.
Wie Inhalte gereiht werden. Die Reihenfolge, in der Veranstaltungen, Angebote und Profile angezeigt werden, richtet sich nach Zeitpunkt und Nähe des Ereignisses, der Vollständigkeit der Angaben, der Übereinstimmung mit den Interessen der suchenden Person und ihrer Entfernung zum Ort. Eine Zahlung an uns beeinflusst diese Reihung nicht; bezahlte Hervorhebungen kennzeichnen wir als solche und ziehen sie nicht in die reguläre Reihenfolge ein.
Eigene Angebote. Bieten wir selbst Leistungen auf der Plattform an, behandeln wir sie bei Reihung und Sichtbarkeit nicht besser als deine.
Zugang zu Daten. Du siehst in deinem Verwaltungsbereich die Daten deiner eigenen Inhalte: Buchungen, Anfragen, Umsätze und Auswertungen. Personenbezogene Daten kannst du dabei nur in dem Umfang einsehen und nutzen, den diese Bedingungen und der Datenschutzabschnitt erlauben. Daten anderer Anbieter erhältst du nicht.
Andere Vertriebswege. Es steht dir frei, deine Leistungen auch außerhalb unserer Plattform anzubieten – zu eigenen Bedingungen und eigenen Preisen. Wir verlangen dafür keine Gleichbehandlung.
Änderungen dieser Bedingungen kündigen wir dir vorher an; die Fristen stehen im Abschnitt über Änderungen dieser Bedingungen. Die Regeln zu Anhörung, Begründung und Ankündigung einer Beendigung stehen im Abschnitt über Kündigung und Sperrung.
Community of Dreams kann in eine andere Rechtsform überführt, mit einem anderen Unternehmen zusammengeführt oder ganz oder teilweise an einen Erwerber übertragen werden.
Ändert sich dabei nur die Rechtsform oder der Eigentümer, bleibt dein Vertragspartner rechtlich derselbe; es ändern sich Firma und Registerangaben, und wir teilen sie dir mit.
Soll dieses Vertragsverhältnis auf ein anderes Unternehmen übergehen, kündigen wir das mindestens 60 Tage vorher in Textform an, unter Angabe von Firma, Anschrift, Vertretung und Registerangaben des künftigen Trägers und des Stichtags. Bis zum Tag vor dem Stichtag kannst du dem Übergang widersprechen oder das Vertragsverhältnis zum Stichtag kündigen, ohne dass dir dadurch Kosten entstehen.
Der Übergang ändert weder deine Vergütung noch deine Konditionen. Bereits entstandene und bestätigte Ansprüche auf Provision, Auszahlung oder Erlösanteile bleiben in voller Höhe bestehen und werden zum vereinbarten Zeitpunkt abgerechnet; für sie haften bisheriger und neuer Träger in dem Umfang, den das Gesetz vorsieht. Endet das Vertragsverhältnis durch deinen Widerspruch, rechnen wir zum Stichtag ab und zahlen nach den Regeln aus, die für eine Beendigung gelten.
Umgekehrt: dein Vertrag ist nicht übertragbar. Dein Profil, deine Bewertungen, deine Anbieterangaben und dein Auszahlungskonto gehören zu dir und zu der Rechtsperson, die wir geprüft haben. Du kannst dieses Vertragsverhältnis deshalb nicht auf ein anderes Unternehmen übertragen und deinen Zugang auch nicht überlassen oder verkaufen.
Wechselst du selbst die Rechtsform - etwa aus einem Einzelunternehmen in eine Gesellschaft - bleibt dein Vertrag bestehen und dein Profil samt Bewertungen erhalten. Teile uns dazu die neuen Angaben mit: Firma, Anschrift, Vertretung, Registerangaben und Umsatzsteuer-Identifikation. Wir übernehmen sie in deine Anbieterkennzeichnung und in deine künftigen Rechnungen; bereits gestellte Rechnungen bleiben unverändert. Verlangt dein Zahlungsdienstleister für die neue Rechtsperson ein neues Auszahlungskonto, richtest du es neu ein - bis dahin ruhen Auszahlungen, bereits entstandene Ansprüche bleiben bestehen.
Geht dein Unternehmen von Gesetzes wegen auf einen Nachfolger über, etwa durch Verschmelzung oder im Erbfall, kann der Nachfolger das Vertragsverhältnis fortsetzen. Weil wir gegenüber unseren Nutzern für die Richtigkeit der Anbieterangaben einstehen, prüfen wir dabei dieselben Voraussetzungen wie bei einer Neuanmeldung. Bis diese Prüfung abgeschlossen ist, sind neue Angebote und Veröffentlichungen ausgesetzt; bestehende Buchungen werden abgewickelt und Auszahlungen an den Nachfolger vorgenommen, sobald seine Angaben vollständig vorliegen.
Der Veranstalter stellt Community of Dreams e.U. von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus seiner Veranstaltung entstehen, soweit diese nicht auf einem Verschulden von Community of Dreams e.U. beruhen.
Wir verwenden Cookies, um dir die bestmögliche Erfahrung auf unserer Plattform zu bieten. Du kannst selbst entscheiden, welche Cookies du erlaubst.
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Manche Videos liegen nicht bei uns, sondern bei YouTube (Google Ireland Limited, Irland) oder Vimeo (Vimeo.com, Inc., USA) - zum Beispiel Vorstellungsvideos von Community Partnern. Erlaubst du diese Kategorie, lassen sich solche Videos direkt abspielen. Der jeweilige Anbieter erhält dabei deine IP-Adresse sowie Angaben zu Gerät und Browser, speichert Daten auf deinem Gerät und liest sie wieder aus; die Daten können in die USA übertragen werden. Ohne deine Erlaubnis wird nichts davon geladen - du wirst dann an jedem einzelnen Video gefragt und kannst es dort freigeben.
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